Gestern erreichte uns eine Email mit folgendem Inhalt:
„Ich möchte Sie nur kurz wissen lassen, dass ich die bei einer Bestellung geforderte Erlaubnis zur Bonitätsprüfung bei einem Betrag von 50 Euro für eine Unverschämtheit halte und daher die Bestellung sofort abgebrochen habe. Nur falls es sie interessiert.“
Erst einmal „interessiert“ uns natürlich jede Kundenmeinung, denn so können wir unseren Service ständig überdenken und verbessern.
Jetzt zur Bonitätsprüfung bei Kleinbestellungen.
Unbescholtene Bürger haben keine Vorstellungen davon, mit wieviel Kunden, die nicht zahlen wollen, man sich als Online-Händler so herumschlagen muss. Die Kosten für eine Rücklastschrift bei Bankeinzug sind unabhängig von der Höhe des Gesamtbetrages und betragen mindestens 11,50 Euro. Bei Kleinstbestellungen kann das dann sogar den Warenwert übersteigen. Wenn jetzt eine Kunde mit einer „Eidestattlichen Versicherung“ gekauft hat, dann hat man gar keine Chance das Geld für die Ware und die Kosten zu erklagen. -> Deshalb werden wir auch bei Kleinbestellungen im Einzelfall entscheiden, ob wir eine Bonitätsprüfung vornehmen.
Bei gewerblichen Verbrauchern ist man nicht verpflichtet sich dafür eine Einverständiserklärung vom Kunden zu holen. Beim Privatverbraucher darf man eine solche Bonitätsabfrage nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden vornehmen.
Deshalb holen wir uns bei den entsprechenden Zahlungsbedingungen, die nicht sicher sind, dazu zählen Bankeinzug und Rechnung die Erlaubnis für diese Bonitätsprüfung vom Kunden.
Kunden, die das nicht möchten haben die Möglichkeit mit einer anderen Zahlungsbedingung bei uns einzukaufen, z.B.: Kreditkarte, Vorkasse, giropay oder PayPal.
Ralf