Die neue EU-Datenschutzverordnung – Das wird sich ändern

Am 15. Dezember 2015 haben Unterhändler vom Europaparlament und Ministerrat nach dreijähriger Verhandlung sich auf eine neue Datenschutzverordnung geeinigt. Sie ist in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Mitgliedsstaaten entstanden, mit dem Ziel, eine einheitliche Anwendung aller Vorschriften zu gewährleisten. Diese neue Verordnung soll die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 aktualisieren.

 

Das ändert sich mit der neuen EU-Datenschutzverordnung

Die Datenschutzreform betrifft im Wesentlichen zwei Rechtsinstrumente: 1. Die Datenschutzgrundverordnung und 2. Die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz.

Sie zielt einerseits darauf ab, dass europäische Verbraucher noch mehr Kontrolle über Ihre persönlichen Daten – vor allem auch im Internet erhalten. So wird das „Recht auf Vergessen“ im Netz bestätigt.

Auch das Thema Datenübertragbarkeit ist wesentlicher Bestandteil dieser Datenschutzreform. Es soll Verbrauchern nun leichter möglich sein, Zugang zu den eigenen personenbezogenen Daten zu erhalten und diese von einem zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Darüber hinaus sollen die Verbraucher zukünftig besser darüber informiert werden, zu welchen Zwecken die eigenen personenbezogenen Daten genutzt werden. Diese Information soll zudem für die Betreffenden verständlicher sein.

Verbessert werden soll ab 2018 auch die Informationspflicht seitens der Unternehmen, wenn sie gehackt worden sind und u.a. Kundendaten entwendet wurden. Hier sind die betroffenen Unternehmen in der Pflicht, so schnell wie möglich die nationalen Aufsichtsbehörden sowie die Kunden über den Datendiebstahl in Kenntnis zu setzen, damit diese geeignete Maßnahmen (Passwortänderung, E-Mail-Änderung etc.) vornehmen können.

Auch sollen Datenschutz-Oasen wie Irland und Luxemburg zukünftig ausgetrocknet und weitere Schlupflöcher geschlossen werden.

Aber auch außerhalb des Internets findet die neue Datenschutzregelung Anwendung. Diese behandelt unter anderem den Schutz personenbezogener Daten im Bereich Strafverfolgung sowie die jeweilige Aufsicht durch unabhängige nationale Datenschutzbehörden. Die Datenerfassung und -verarbeitung soll mit der Datenschutzreform nach den Grundsätzen der Notwendigkeit, Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit erfolgen, wodurch ein verbesserter Schutz des Individuums gegeben sein soll. Die neue EU-Datenschutzrichtlinie enthält klare Regeln den Transfer von personenbezogene Daten aus der EU betreffend. Damit soll sichergestellt werden, dass der garantierte Datenschutz auch seitens der Polizei und Justiz nicht ausgehöhlt wird. Die Aufsicht über die Einhaltung des Rechtschutzes unterliegt jeweils der nationalen unabhängigen Aufsichtsbehörde, die beide Instanzen kontrolliert.

 

Die Bedeutung der neuen EU-Datenschutzverordnung

Ein wesentlicher Punkt der neuen EU-Datenschutzverordnung ist die geopolitische Reichweite. Die beschlossenen Maßnahmen gelten dann auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die aber Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten. Mit dieser Entscheidung wird nicht nur ein einheitliches Regelwerk geschaffen. Auch reagiert die neue EU-Datenschutzregelung auch direkt auf das im Oktober 2015 gekippte Safe Harbor Abkommen.

In der Praxis ergibt sich nun Folgendes: Technologiekonzerne wie Google, Amazon und Facebook sind jetzt gesetzlich angehalten, die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer in Hinblick auf Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung einzuholen. Datenschutzfreundliche Techniken darunter die Pseudonymisierung statt Klarnamen-Pflicht wird gefördert.

Neben den Pflichten erhalten Nicht-EU-Unternehmen gleichzeitig Hilfestellungen. Mit der überarbeiteten EU-Datenschutzverordnung soll diesen Firmen ein gewisses Maß an Transparenz gegeben werden. Zukünftig haben Nicht-EU-Unternehmen nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde zu tun. Ziel mit diesem Schritt ist es, dass für jene Firmen die Geschäftstätigkeit innerhalb der EU erleichtert und in Folge dessen Kosten jährlich in Höhe von 2,3 Milliarden Euro eingespart werden.

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