Herausforderung Cloudworking und Crowdworking: Moderne Arbeitsformen und der Datenschutz

Die digitale Arbeitswelt ändert die Art wie wir arbeiten grundlegend. Die Gesellschaft des 21. Jahrhundert ist bereits maßgeblich durch die Digitalisierung geprägt.

Eine der bedeutendsten Entwicklung ist die Verlagerung von Arbeitsprozessen und –strukturen ins Netz. Selbständige und Unternehmen entdecken die Cloud als wichtiges Business-Tool. Die Cloud hat sich im Jahr 2015 bereits in etlichen Arbeitsbereichen etabliert, darunter:

  • Digitaler Speicherort
  • Dokumentenverwaltung
  • Projektmanagement-Service
  • Bereitstellung IT-Infrastruktur
  • Auftragsvermittlungsplattform

Dropbox ersetzt den eigenen Unternehmensserver

Cloudworking bedeutet, dass benötigte Software wie Buchhaltung oder Costumer-Relation-Management oder digitale Speicherplätze bei Bedarf über das Internet bezogen werden. Bezahlt wird nach tatsächlich verbrauchtem Datenvolumen oder mittels einer monatlichen Pauschale. Teure Software-Updates entfallen.

Dies bildet einen wesentlichen Grund warum sich Cloudworking großer Beliebtheit erfreut. Insbesondere junge Unternehmen setzen zunehmend auf die Cloud. Doch auch Großkonzerne wie IBM nutzen zunehmend deren Möglichkeiten.

Neben der Ver- und Bearbeitung von Daten gehen immer mehr Unternehmen dazu über, Ihre Dokumente, statt auf einem eigenen Unternehmensserver, in der Cloud dauerhaft zu speichern. Der Vorteil bei dieser Praxis liegt in dem Wegfall einer kostenintensiven IT-Abteilung mit teurer IT-Infrastruktur. Benötigt werden lediglich eine bestehende Internetverbindung sowie ein durch Password geschützter Zugang.

Freelancer-Plattformen wie Elance, Clickworker und oDesk boomen

Unternehmen nehmen zudem immer mehr die Möglichkeit wahr, Arbeitsaufgaben an Freiberufler auszulagern. Der Trend zum Crowdworking ist besonders bei kreativen Aufgaben wie Layout, Design, redaktionellen Aufgaben und Online-Marketing sowie technische Aufgaben wie IT & Programmierung und Buchhaltung zu beobachten.

Der Vorteil beim Crowdworking liegt in seiner Flexibilität. Online-Unternehmer haben sich diesen Trend angenommen und zahlreiche Plattformen geschaffen, an denen hochqualifizierte Freiberufler und Auftraggeber zusammen kommen. Freelancer kommen ohne aufwendige Akquise zu neuen Aufträgen. Unternehmen können im Falle von personellen Engpässen Leistungen fristgerecht erbringen. Nicht selten ergeben sich dauerhafte Kooperationen.

Cloudworking und Crowdworking: Datenschutzrechtliche Herausforderungen

Die Verlagerung von Arbeitsprozessen und –plätzen in die Cloud geht mit datenschutzrechtlichen Risiken einher. Eine Herausforderung: Die digitalisierte Arbeitswelt vereinfacht die unerlaubte Weitergabe oder das Abgreifen sensibler Daten.

Mit der Verlagerung und Weitergabe von Unternehmensdaten in die Cloud werden neue Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Neben vertrauenswürdigen Mitarbeitern bildet eine vor Hacker-Angriffen sichere Technik die Basis für Datensicherheit. Das Beispiel Sony-Pictures zeigt, wie schnell Daten durch Dritte abgegriffen werden können und welche Schäden dabei entstehen.

Doch einheitliche Datenschutzstandards, die die Cloud betreffen, fehlen bislang. Datenschutz ist Ländersache. Die Gefahr, nationale Datenschutzgesetze zu verletzen, ist bei Cloudworking und Crowdworking hoch, berühren beide unter Umständen mehrere nationale Gesetzgebungen. Ebenso gilt bei der Inanspruchnahme von ausländischer Soft- und Hardware das Datenschutzrecht des anderen Landes. Die US-amerikanische Gesetzgebung sieht beispielsweise vor, dass staatliche Behörden im Bedarfsfall vertrauliche Unternehmensdaten einsehen können. Unternehmen, die planen ein Service einer US-amerikanischen Firma zu nutzen, sollten sich dessen bewusst sein. Unternehmen sollten sich daher im Vorfeld mit dem jeweiligen Dienst genau auseinandersetzen.

Eine weitere Schwierigkeit bei der Inanspruchnahme von Clouddiensten besteht darin, dass Unternehmen nicht überprüfen können, ob der Cloudanbieter eine ordnungsgemäße Löschung der Daten oder eine gesetzeskonforme Entsorgung der für die Speicherung von Daten genutzten Hardware vornimmt. Hier müssen Unternehmen dem Anbieter vertrauen. Auch haben Unternehmen kaum Mitspracherecht, auf welchem Server – zentral oder dezentral- die Daten gespeichert werden.

Was passiert mit den bei einem Cloudprovider gespeicherten Daten, wenn dieser Insolvenz anmeldet oder wenn ein Unternehmen zu einem Konkurrenzanbieter wechseln möchte? Auch hier bestehen einige Unklarheiten. In vielen Fällen kann das Abrufen, die Umwandlung und Übertragung der Daten mitunter schwierig und teuer sein.

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