Datenschutzschulungen: Warum Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutz weiterbilden sollten

Wer sich Datenschutzkonform verhalten möchte, der muss um die richtige Handhabung mit sensiblen Daten Bescheid wissen. Doch gerade im Unternehmensumfeld bestehen dahingehend viele Unklarheiten. Wie sind Kundendaten aufzubewahren? Welche Mitarbeiter dürfen Einblicke in diese haben? Dürfen Kunden Gesprächsthema zwischen Mitarbeitern sein? Diese und zahlreiche weitere Fragen werden täglich in Unternehmen gestellt.

Darum sollten Sie Ihre Mitarbeiter im Datenschutz schulen

Unternehmen, die einen systematischen Datenschutz betreiben, vermeiden nicht nur strafrechtliche Verfahren. Sie profitieren ebenfalls von optimierten internen Abläufen, sorgen für ein positives Image und schützen sich vor Datendiebstahl und anderen schädlichen Hackerangriffen.

Daneben sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sich alle Mitarbeiter im Unternehmen datenschutzkonform verhalten. Mit speziellen Datenschutzschulungen können Sie diese für das Thema sensibilisieren sowie zu einer ordnungsgemäßen Handhabung beitragen.

Eine Schulung der Mitarbeiter im richtigen Umgang mit dem Datenschutz erfüllt die Vorgaben des § 4g Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

„[…]die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.“

Wenn Ihre Mitarbeiter nicht ausreichend geschult werden, dann laufen Sie Gefahr, dass es zu Datenschutzverletzungen kommt, was wiederum strafrechtliche Folgen für Sie und Ihre Mitarbeiter haben kann. Mit einer qualitativ hochwertigen Schulung schützen Sie sich und Ihre Kollegen.

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Datenschutzschulung

Damit Sie Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß schulen können, sollten Sie das Interesse an das Thema wecken sowie den Nutzen bzw. die negativen Folgen bei Verstößen gegen die Datenschutzgesetze aufzeigen. Heben Sie hervor, dass durch die Anwendung von datenschutzkonformen Verhaltens, nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Auch erlangen die Mitarbeiter eine zusätzliche berufsbezogene Qualifikation, welche durch ein persönliches Teilnahmezertifikat bescheinigt werden kann. Allein, die Aussicht auf eine zusätzliche nachgewiesene berufliche Qualifikation sorgt für eine Motivationssteigerung.

Um die Bereitschaft zur Schulung zu erhöhen, bietet es sich an, neben dem betrieblichen auch den ordentlichen Umgang im privaten Umfeld in Teilen in der Schulung mit aufzunehmen.

Die Durchführung der Mitarbeiterschulung

Für die Organisation und Durchführung der Datenschutzschulung ist der Datenschutzbeauftragte zuständig. Sollte kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter vorhanden sein, kann für die Schulung ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Damit der Datenschutz im Unternehmen ordnungsgemäß greifen kann, müssen alle betreffenden Mitarbeiter mit einbezogen werden. Eine spezielle Datenschutzschulung ist somit für alle Mitarbeiter relevant, die im Rahmen ihrer Arbeit mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind. Bei der Mitarbeiterschulung bietet es sich darüber hinaus an, die Schulung getrennt nach Abteilungen durchzuführen. Auf diese Weise können Sie die verschiedenen Interessenschwerpunkte besser abdecken und halten das Interesse hoch.

Wie Sie Ihre Mitarbeiter im richtigen Umgang mit dem Datenschutz schulen sollten, darüber macht der Gesetzgeber keine verbindlichen Angaben. Eine gute Schulung sollte in jedem Fall eine Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes beinhalten. Auch sollte darauf geachtet werden, dass relevante Begrifflichkeiten geklärt werden. Neben der aktuellen Rechtslage ist es sinnvoll, Probleme aus der Praxis in die Schulung miteinfließen zu lassen. Eine gute Datenschutzschulung geht auf die konkreten Aktivitäten der Mitarbeiter mit ein. Um die Brisanz des Themas zu verdeutlichen, sind die Betroffenenrechte sowie Rechtsfolge ebenfalls mit in die Datenschutzschulung aufzunehmen.

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